Produkt zum Begriff Arbeitgeber:
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Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe
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Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung
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Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 22.00 € | Versand*: 0 € -
Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.
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Will der Arbeitgeber meine Religion wissen?
In den meisten Fällen ist es dem Arbeitgeber nicht erlaubt, nach der Religion eines Bewerbers zu fragen, es sei denn, es gibt eine rechtliche oder berufliche Notwendigkeit, dies zu tun. Die Religion sollte keine Rolle bei der Einstellung oder Behandlung von Mitarbeitern spielen, es sei denn, es handelt sich um eine spezifische Anforderung für die Position, wie zum Beispiel eine religiöse Organisation, die nach einem Geistlichen sucht.
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Möchte der Arbeitgeber die Diagnose wissen?
In den meisten Fällen hat der Arbeitgeber kein Recht, die genaue Diagnose einer Krankheit zu erfahren. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und der Schutz der Privatsphäre des Arbeitnehmers stehen im Vordergrund. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, über die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers informiert zu werden, um gegebenenfalls angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
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Muss der Arbeitgeber das Wechselmodell wissen?
Nein, der Arbeitgeber muss nicht über das Wechselmodell informiert werden, es sei denn, es hat Auswirkungen auf die Arbeitszeiten oder die Verfügbarkeit des Arbeitnehmers. In solchen Fällen ist es ratsam, den Arbeitgeber über die geplante Aufteilung der Betreuungszeiten zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
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Kann der Arbeitgeber meine Signal-Nachrichten lesen?
Nein, der Arbeitgeber kann Ihre Signal-Nachrichten nicht lesen, da Signal eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung verwendet. Dies bedeutet, dass nur der Absender und der Empfänger die Nachrichten entschlüsseln können. Der Arbeitgeber hat keinen Zugriff auf den Inhalt der Nachrichten, es sei denn, er hat physischen Zugriff auf Ihr Gerät oder Sie haben Ihre Zugangsdaten geteilt.
Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:
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Igort: Berichte aus Japan
Berichte aus Japan , Eine Reise ins Reich der Zeichen , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Lexware Office Buchhaltung & Berichte
Die Online-Buchhaltungssoftware lexoffice gibt es in drei Versionen. Das Maximal-Paket lexoffice Buchhaltung & Berichte richtet sich an den Analysten, der Wege des Geldes genau verfolgt. Die Antworten auf unternehmerische Fragen sind in den Daten, sagt der Analyst und stellt die Weichen. lexoffice zeigt, wo sich das Hinschauen lohnt. Der Steuerberater übernimmt die Bilanz zum Jahresabschluss. nutzbar für 1 Gewerbe / Firma Zugriff für mehrere Benutzer / Mitarbeiter Zugriff für Steuerberater möglich Angebote & Rechnungen schreiben Online-Banking mit Zahlungsabgleich Mobil arbeiten auf Smartphone & Tablet Kassenbuch & Offene Posten Umsatzsteuer-Voranmeldung Elstern Zusammenfassende Meldung Elstern Gewinn-und-Verlust-Rechnung (GuV) Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) Abschreibungen (Anlagegüter verwalten) lexoffice bietet Ihnen die Möglichkeit mehrere Be...
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Berichte aus der Ukraine (Igort)
Berichte aus der Ukraine , Serafima Andrejewna war erst vier Jahre alt, als 1932 der Holodomor in ihrem Dorf begann. Sie berichtet von Elend, Tod, sogar von Kannibalismus infolge dieser von Stalin provozierten Hungersnot. Anatoli erzählt von einem jüngeren Drama der ukrainischen Geschichte, von Tschernobyl. Anderthalb Jahre ist Igort zwischen 2008 und 2009 durch die Ukraine, Russland und Sibirien gereist, um die Erinnerungen der Menschen festzuhalten. In seinen Aufzeichnungen verbindet der italienische Autor virtuos Comicminiaturen, Illustrationen und kurze Textpassagen zu einem jederzeit authentischen und oftmals erschütternden Porträt der Ukraine und ihrer Menschen. , Comics & Graphic Novels > Amerikanische Comics , Erscheinungsjahr: 201110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Igort, Seitenzahl/Blattzahl: 173, Fachschema: Comic / Graphic Novel~Graphic Novel~Comic, Thema: Eintauchen, Fachkategorie: Comics im europäischen Stil / Tradition, Thema: Auseinandersetzen, Text Sprache: ger, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Reprodukt, Verlag: Reprodukt, Verlag: Reprodukt, Länge: 238, Breite: 171, Höhe: 24, Gewicht: 590, Produktform: Kartoniert, Genre: Belletristik, Genre: Belletristik, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel, WolkenId: 638254
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Igort: Berichte aus Japan 3
Berichte aus Japan 3 , Die Moderne brachte in Japan eine Revolution der Sitten hervor, die die Kultur des Landes maßgeblich veränderte. In den 1920er-Jahren entstand die sogenannte Ero-Guro-Bewegung, erotisch-groteske Horrorkunst, die repressive Moralvorstellungen und soziale Konventionen entlarvte und anprangerte. Im dritten Band seiner Berichte aus Japan widmet sich der italienische Autor Igort dieser Facette der japanischen Kultur, die heute eher am Rande angesiedelt ist: Künstler, die sich nicht dem Mainstream gebeugt haben, sondern ihre eigenen exzentrischen Visionen verfolgen. Dazu gehören Maruo Suehiro, der Maler Takato Yamamoto oder der Grafikdesigner Yokoo Tadanori. Igort taucht ein in die Welt des Morbiden, der Exzesse und zeigt das verborgene, düstere Japan, das besonders den Westen so fasziniert. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
Preis: 24.00 € | Versand*: 0 €
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Welche Daten erhält neuer Arbeitgeber?
Welche Daten erhält neuer Arbeitgeber? In der Regel erhält ein neuer Arbeitgeber persönliche Informationen wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung und Steueridentifikationsnummer des Mitarbeiters. Darüber hinaus können auch Informationen zu Qualifikationen, Berufserfahrung, Referenzen und Gesundheitsdaten im Rahmen des Einstellungsprozesses erfasst werden. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber diese Daten vertraulich behandeln und nur für geschäftliche Zwecke verwenden. Mitarbeiter haben auch das Recht, zu wissen, welche Daten ihr Arbeitgeber über sie speichert und wie sie geschützt werden.
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Warum möchten zukünftige Arbeitgeber wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind?
Zukünftige Arbeitgeber möchten wissen, ob Bewerber derzeit bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind, um Informationen über ihre aktuelle Arbeitsleistung und ihre Verfügbarkeit zu erhalten. Dies kann ihnen helfen, einzuschätzen, ob der Bewerber die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen für die angestrebte Position mitbringt und ob er in der Lage ist, sofort anzufangen oder eine Kündigungsfrist einzuhalten. Darüber hinaus kann es auch Aufschluss über die Arbeitsmoral und das Engagement des Bewerbers geben.
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Was möchten Arbeitgeber bei einem Vorstellungsgespräch wissen?
Arbeitgeber möchten in einem Vorstellungsgespräch mehr über die Qualifikationen und Erfahrungen des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er für die Stelle geeignet ist. Sie möchten auch mehr über die Motivation des Bewerbers für die Position und das Unternehmen erfahren. Darüber hinaus möchten Arbeitgeber möglicherweise auch mehr über die Persönlichkeit und die Soft Skills des Bewerbers erfahren, um festzustellen, ob er gut ins Team passt.
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Welche Daten darf der Arbeitgeber sammeln?
Welche Daten darf der Arbeitgeber sammeln? Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nur Daten sammeln, die für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendig sind. Dazu gehören beispielsweise Kontaktdaten, Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung. Sensible Daten wie Gesundheitsdaten dürfen nur unter strengen Voraussetzungen erhoben werden und müssen besonders geschützt werden. Der Arbeitgeber muss zudem sicherstellen, dass die Daten nur für den vereinbarten Zweck verwendet werden und die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Es ist wichtig, dass Arbeitnehmer über die Art und den Umfang der Datenerhebung informiert werden und ihr Einverständnis geben.
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